Prüfungsordnung

Die folgende Auflistung gibt einen ausschnittartigen Einblick in die Prüfungsordnung. Die ausführlichen und verbindlichen Informationen finden sich hier.


Alle Studierende des Theologischen Studienjahres sind verpflichtet, an sämtlichen Veranstaltungen des laufenden Programms teilzunehmen, sofern diese nicht ausdrücklich als „fakultativ“ gekennzeichnet sind. In den vier Veranstaltungskategorien (Vorlesungen, Hauptseminare, Referate, Führungen) sind dabei die jeweils geordneten Leistungen zu erbringen:

I. Vorlesungen

In jedem der folgenden fünf Fachbereiche ist mindestens eine schriftliche oder mündliche Vorlesungsprüfung abzulegen:

  • Altes Testament
  • Neues Testament
  • Archäologie
  • Judaistik, Islamkunde, Ostkirchenkunde
  • Systematische Theologie, Liturgie, Kirchengeschichte, Zeitgeschichte und Politik

Über die fünf verpflichtenden Vorlesungsprüfungen hinaus können weitere abgelegt werden.


II. Hauptseminare

In mindestens einem der angebotenen Hauptseminare ist eine schriftliche Seminararbeit in dem von den Dozierenden festzulegenden Umfang (Richtwert: 25 Seiten) zu verfassen.

  • Altes Testament
  • Neues Testament
  • Systematische Theologie oder Kirchengeschichte

Der Abgabetermin für alle Seminararbeiten ist mit dem 30.09. etwa fünf Monate nach Ende des Studienjahres. Auf der Grundlage der eingereichten Seminararbeit wird ein benoteter Hauptseminarschein ausgestellt. 


III. Referate

Insgesamt müssen zwei Referate gehalten werden. Hierfür ist aus den folgenden beiden Themenlisten je ein Thema zu wählen:

  • Liste A: Archäologisch-topographische und historische Grundlagen der Alttestamentlichen und Neutestamentliche Traditionsliteratur
  • Liste B: Schlaglichter zur Geschichte und Gesellschaft des Nahen Ostens von der Spätantike bis zur Gegenwart aus der Perspektive Israels/Palästinas
     

Das Referat zum Thema aus Liste A muss zudem schriftlich ausgearbeitet eingereicht werden. Es werden benotete Referatsscheine ausgestellt. 


IV. Führungen

Alle Studierenden übernehmen auf einer der Exkursionen eine  Ortsführung. Diese wird benotet. Eine Liste der dafür zur Verfügung stehenden Orte wird zu Beginn des Studienjahres bekanntgegeben.


V. Zertifikate

Im Theologischen Studienjahr Jerusalem ist es möglich, unter  Erfüllung besonderer Bedingungen Zertifikate zu „Archäologie und Bibelwissenschaft“ sowie „Ökumene und Interreligiöser Dialog“ als Nachweis besonderer Studienschwerpunkte zu erhalten.


VI. Anerkennung

Die Vorlesungsprüfungen und Hauptseminarscheine werden von  den evangelischen und katholischen Universitätsfakultäten Deutschlands, Österreichs und der Schweiz grundsätzlich anerkannt. Auch die meisten evangelischen Landeskirchenämter  in Deutschland erkennen zumindest einige Seminarscheine des Studienjahres an. Art und Umfang der Anrechnung im Studienjahr erbrachter Leistungen müssen von den Teilnehmer*innen selbst mit den jeweils zuständigen Prüfungsämtern abgeklärt werden.


VII. Abschlusszeugnis

Über sämtliche Veranstaltungen und die darin erbrachten Leistungen wird den Teilnehmer*innen nach Ende des Studienjahres ein Abschlusszeugnis mit den entsprechenden  Credit Points nach dem European Credit Transfer System  (ECTS) ausgestellt. Unbenotete Scheine (Teilnahmebescheinigungen) für einzelne Veranstaltungen gibt  es  nicht. Studierende, die während des gesamten Studienjahres  die Sprachkurse in Ivrit oder Arabisch besucht haben, wird die Teilnahme im Abschlusszeugnis bescheinigt; es werden dafür aber keine Credit Points und auch keine benoteten oder unbenoteten Scheine vergeben.


VIII. Abschlussbericht

Bis zum 30. Juni ist ein Abschlussbericht einzureichen, den die Studierenden gemeinsam erstellen können. Er kann neben dem DAAD, der einen solchen Bericht verlangt, auch anderen Stipendiengebern (insbesondere  der  Deutschen  Bischofskonferenz) vorgelegt werden. Es empfiehlt sich, die Erstellung dieses Berichts frühzeitig zu planen.