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Jede Zustiftung wird dem Kapital zugeführt und erhöht künftig dauerhaft die Summe, mit der die Ökumenische Stiftung Jerusalem jährlich ihre Ziele fördern kann. Eine Spendenquittung wird nach Ablauf des Kalenderjahres zugesandt.
Spenden sind steuerlich absetzbar. Nachlässe bleiben steuerfrei. Für weitergehende Informationen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.
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