Prüfungsordnung
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Theologischen Studienjahres sind verpflichtet, an sämtlichen Veranstaltungen des laufenden Programms teilzunehmen, sofern diese nicht ausdrücklich als „fakultativ“ gekennzeichnet sind. In den folgenden vier Veranstaltungskategorien sind dabei die jeweils geforderten Leistungen zu erbringen:
I. Vorlesungen
In jedem der folgenden fünf Fachbereiche ist mindestens eine schriftliche oder mündliche Vorlesungsprüfung abzulegen:
- Altes Testament
- Neues Testament
- Archäologie
- Judaistik, Islamkunde, Ostkirchenkunde
- Systematische Theologie, Liturgie, Kirchengeschichte, Zeitgeschichte und Politik
Über die fünf verpflichtenden Vorlesungsprüfungen hinaus können weitere abgelegt werden. Geprüft werden nur Vorlesungen im Umfang von mindestens 1 Semesterwochenstunde (entspricht 6 Doppelstunden). Alle Prüfungen sind öffentlich. Gruppenprüfungen sind nicht möglich. Die verbindliche Anmeldung zur Prüfung erfolgt durch den Eintrag des Namens in die dafür ausgehängte Liste. Die Prüfungstermine werden ausschließlich von der Studienleitung im Einvernehmen mit den betreffenden Dozenten festgelegt. Über die bestandene Prüfung wird ein benoteter Schein ausgestellt. Von den Vorlesungsprüfungen sind die Hauptseminare ausgeschlossen. Es besteht kein Anspruch darauf, über eine ganz bestimmte angekündigte Vorlesung geprüft zu werden. Dies gilt besonders dann, wenn eine Vorlesung und die mit ihr gegebene Prüfungsmöglichkeit ausfällt.
II. Hauptseminare
In mindestens einem der angebotenen Hauptseminare ist eine schriftliche Seminararbeit in dem vom Dozenten festzulegenden Umfang (Richtwert: 30 Seiten) zu verfassen. In folgenden drei Fächern wird jeweils ein Hauptseminar angeboten:
- Altes Testament
- Neues Testament
- Systematische Theologie
Die verbindliche Anmeldung zum Abfassen einer Seminararbeit erfolgt spätestens bis zum Ende des Studienjahres durch den Eintrag des Namens und des zuvor mit dem Dozenten vereinbarten Arbeitstitels in die dafür ausgehängte Liste. Der Abgabetermin für alle Seminararbeiten ist der 30.09. nach Ende des Studienjahres. Auf der Grundlage der eingereichten Seminararbeit wird ein benoteter Hauptseminarschein ausgestellt. In Vorlesungen können keine Seminararbeiten verfasst und damit auch keine Hauptseminarscheine erworben werden. Es besteht kein Anspruch darauf, in einem ganz bestimmten angekündigten Hauptseminar eine Seminararbeit zu verfassen. Dies gilt besonders dann, wenn ein Hauptseminar und die mit ihm gegebene Möglichkeit zum Erwerb eines Hauptseminarscheins ausfällt.
Die Vorlesungsprüfungen und Hauptseminarscheine werden von den evangelischen und katholischen Universitätsfakultäten Deutschlands, Österreichs und der Schweiz grundsätzlich anerkannt. Auch die meisten evangelischen Landeskirchenämter in Deutschland erkennen zumindest einige Seminarscheine des Studienjahres an. Art und Umfang der Anrechnung im Studienjahr erbrachter Leistungen sind von den Teilnehmern selbst mit den jeweils zuständigen Prüfungsämtern abzuklären. Über sämtliche Veranstaltungen und die darin erbrachten Leistungen wird den Teilnehmern nach Ende des Studienjahres ein Abschlusszeugnis mit den entsprechenden Credit Points nach dem European Credit Transfer System (ECTS) ausgestellt. Unbenotete Scheine (Teilnahmebescheinigungen) für einzelne Veranstaltungen gibt es dagegen nicht. Studierenden, die während des ganzen Studienjahres die Sprachkurse in Ivrith oder Arabisch besucht haben, wird die Teilnahme im Abschlusszeugnis bescheinigt; es werden dafür aber keine Credit Points und auch keine benoteten oder unbenoteten Scheine vergeben.
III. Referate
Aus den folgenden beiden Listen ist jeweils ein Referat zu halten:
- Liste A: Ortsbezogene Referate
- Liste B: Themenbezogene Referate
Die Listen mit den Referatsthemen werden zu Beginn des Studienjahres bekanntgegeben. Ein Referat umfasst:
- einen Vortrag (20 Minuten)
- die anschließende Aussprache (25 Minuten)
- eine schriftliche Ausarbeitung (ca. 15 Seiten), die spätestens vier Wochen nach dem Vortrag einzureichen ist.
Für das gehaltene und ausgearbeitete Referat wird ein benoteter Referatsschein ausgestellt. Dessen Note ergibt sich dabei aus der Benotung der jeweiligen Einzelleistungen nach den folgenden Verhältnissen:
- Liste A: Vortrag : Führung : schriftlicher Ausarbeitung = 1 : 1 : 2.
- Liste B: Vortrag : schriftlicher Ausarbeitung = 1 : 2.
IV. Führungen
An dem Ort, auf den sich das Referat aus Liste A bezieht, ist eine Führung zu halten. Diese wird benotet; die Note geht zu einem Viertel in die Note für das Referat aus Liste A ein.
V. Abschlussbericht
Bis zum 30. Juni nach Ende des Studienjahres ist ein Abschlussbericht einzureichen, den die Studierenden gemeinsam erstellen können. Er kann neben dem DAAD, der einen solchen Bericht verlangt, auch anderen Stipendiengebern (insbesondere der Deutschen Bischofskonferenz) vorgelegt werden. Es empfiehlt sich, die Erstellung dieses Berichts frühzeitig zu planen.

